HSM - HILF SELBST MIT

Interessensgemeinschaft
für behinderte, chronisch
kranke und alte Menschen
 

Stellungnahme der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) zum Entwurf eines e-Government-Gesetzes GZ 810.287/004-V/3/2003:

Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR), Dachorganisation der österreichischen Behindertenverbände, erlaubt sich, zu oben angeführtem Entwurf folgende Stellungnahme abzugeben:

Grundsätzlich begrüßt die ÖAR Maßnahmen zur Vereinfachung von Behördenwegen. Besonders für behinderte Menschen kann die Möglichkeit, Amtswege elektronisch erledigen zu können, ein Schritt zu mehr selbstbestimmtem Leben sein.

Eine wesentliche Voraussetzung für ein E-Government ist jedoch, dass die öffentliche Hand die Grundvoraussetzungen für eine Benutzung durch alle Bürgerinnen und Bürger erfüllen. Hierbei wird vor allem auf die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen besondere Rücksicht genommen werden müssen. Viele der Anforderungen für Benutzbarkeit, wie beispielsweise die Umsetzung der Richtlinien der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums für öffentliche Websites, wurden auf der Tagung des Europäischen Rates am 19./20. Juni 2000 in Feira im Rahmen des Aktionsplans e-Europe 2002 als Ziel mit einem Realisierungszeitraum bis Ende 2001 beschlossen.

Die ÖAR regt daher an, die verbindliche Einhaltung dieser Accessibility-Standards für die elektronischen Aktenverwaltungssysteme ausdrücklich vorzuschreiben.

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