![]() |
HSM - HILF SELBST MIT Interessensgemeinschaft für behinderte, chronisch kranke und alte Menschen |
|---|
Barrierefreiheit - Zugänglichkeit:So unterschiedlich sich die Arten der Behinderung darstellen, so verschieden sind auch die Begriffe die gewählt werden, um die Zugangsmöglichkeit für Menschen mit Behinderungen darzustellen. Die Behindertenorganisation "bizeps" nennt die einzelnen Begriffe in ihrer Broschüre "krank, behindert, ungehindert ... in Wien" und zeigt die oft ungenauen Informationen für Menschen mit Behinderungen auf, die zu Unsicherheit der Betroffenen führen. Prozentueller Anteil von Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung:
"Rollstuhlgerecht": Die Zielgruppe ist klar definiert und es kann davon ausgegangen werden, dass bei den baulichen Gegebenheiten auf RollstuhlbenützerInnen Rücksicht genommen wurde, z.B. Türbreite, Rampen, Aufzug mit entsprechenden Maßen usw. "Behindertengerecht":
Es ist nicht klar, ob alle Arten von Behinderung gemeint sind. Wie schon früher dargestellt ist oft nur die Gruppe der bewegungsbehinderten Menschen gemeint. Als Beispiel kann hier das "behindertengerechte" bzw. "Behinderten"-WC genannt werden, dessen exakte Bezeichnung "rollstuhlgerechtes" WC lauten müsste. "Behindertenfreundlich": Dieser Begriff ist unpräzise und lässt offen, ob und in welchen Bereichen noch Hindernisse vorhanden sind. "Barrierefrei": Im Gegensatz zu "behindertengerecht" wird mit diesem Begriff neben RollstuhlfahrerInnen auch der Personenkreis mit anderen Behinderungen angesprochen, wie seh- oder hörbehinderte Menschen. Darüber hinaus fühlen sich aber auch ältere Menschen oder Eltern mit Kinderwägen angesprochen. Es kann mit diesem Begriff besser ausgedrückt werden, dass möglichst alle Anforderungen berücksichtigt werden sollen. Die aktuelle Situation bei der Zugänglichkeit zu den verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens, und damit sind nur einmal die baulich-technischen Voraussetzungen gemeint, stellt sich dramatisch und der heutigen Zeit nicht würdig dar. Eine Arbeitsgruppe der zuvor schon erwähnten Behindertenorganisation "bizeps" hat Mindeststandards erarbeitet, die eine barrierefreie Gesundheitseinrichtung erfüllen sollte. Dabei wurden die in den ÖNormen für barrierefreies Bauen festgelegten Richtlinien nicht als unbedingte Erfordernisse herangezogen. "bizeps" hat im Raum Wien eine Erhebung durchgeführt, die zeigt, dass weder Krankenhäuser, Ambulatorien und Arztpraxen, noch öffentliche Gebäude diesen Mindestanforderungen nur teilweise bzw. überhaupt nicht entsprechen. Menschen mit Behinderung wollen kein Mitleid, sind aber derzeit auf die Hilfe anderer angewiesen. Es stellt sich die Frage, ob Menschen aufgrund Ihrer Behinderung im sogenannten Alltagsleben eingeschränkt sind oder weil sie aufgrund mangelnder behindertengerechter Einrichtungen behindert werden. Die Grundproblematiken und Bedürfnisse der einzelnen Behindertengruppen lassen sich wie folgt darstellen. ZUGANG VON AUSSEN ZU GEBÄUDE: 2. STUFENLOSER ZUGANG ZUM HAUSEINGANG
3. DURCHGANGSBREITE DER HAUSEINGANGSTÜR
4. STUFENLOSER ZUGANG ZU DEN
PRAXISRÄUMLICHKEITEN 5. PRAXISEINGANGSTÜR 6. TÜREN INNERHALB DER PRAXIS
VORAUSSETZUNGEN FÜR EINEN BARRIEREFREIEN ZUGANG ZU ÖFFENTLICHEN RÄUMEN UND GEBÄUDE: 7. SANITÄRRAUM -- WC WICHTIG FÜR ROLLSTUHLFAHRER 8. BEDIENUNGSELEMENTE WICHTIG FÜR SEHBEHINDERTE UND BLINDE MENSCHEN 9. SCHILDER UND HINWEISE 10. TAKTILE BESCHRIFTUNG WICHTIG FÜR HÖRBEHINDERTE MENSCHEN 11. INDUKTIONSSCHLEIFE 12.. KOMMUNIKATION Zurück zur Seite und Auswahl Barriefrei
|