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HSM - HILF SELBST MIT Interessensgemeinschaft für behinderte, chronisch kranke und alte Menschen |
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Das Gleichstellungsgesetz:Am 10. Juni 2003 wurde von der Bundesregierung beschlossen, zwei spezialisierte Unterarbeitsgruppen einzusetzen: Die Unterarbeitsgruppe 1 soll sich mit Grundsatzfragen auseinandersetzen; dazu gehört etwa die Verfassungsfrage - neuer Kompetenztatbestand "Behindertengleichstellung" oder Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a der Bundesverfassung - und die Definitionen der Begriffe "Behinderung", "Diskriminierung", "Benachteiligung", "Barrierefreiheit" ... Die Arbeitsgruppe 2 soll ein schlagkräftiges Verfahren zur Durchsetzung der Gleichstellungsrechte entwickeln; dazu gehört allenfalls eine Schlichtungsstelle, eine konkrete Behördenzuständigkeit (z. B. der Gerichte), Rechtsmittel, eine Beweislastumkehr oder eine Beweismaßerleichterung und ein Verbandsklagerecht ... Zur Erreichung der gleicher
Rechte für alle behinderten Menschen in Österreich war auch
HSM bei einer Enquente unter dem Titel: LEBEN OHNE BARRIEREN - GLEICHSTELLUNG
ALS MENSCHENRECHT, im Abgeordentenzimmer, Parlament, am 1. Juli 2003,
vertreten. Das von Frau Nationalratsabgeordnete Theresia Heidlmayr organisierte Plenum von Fachleuten aus der Schweiz, aus Deutschland und Österreich zum Gleichstellungsgesetz, entstand aufgrund der Vorarbeiten durch das Forum "Gleichstellung". Das Forum Gleichstellung, eingesetzt vom Bundeskanzler Dr. Schüssel, erarbeitete "Schlagkräftige Bestimmungen zur behördlichen Durchsetzung der Gleichstellungsrechte". Das Forum Gleichstellung übermittelte nun der Arbeitsgruppe "Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz", einen Gesetzesentwurf mit ausgesprochen starken Instrumenten und Verfahren zur Durchsetzung der Gleichstellungsrechte als Diskussionspapier. In der Sitzung der Arbeitsgruppe der Bundesregierung zur Erarbeitung eines Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes vom 10. Juni 2003 wurde beschlossen, dass das Forum Gleichstellung noch im Juni einen zweiten Teil des Gesamtentwurfes eines Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes als Diskussionspapier vorlegen soll, in dem Bestimmungen zur behördlichen Durchsetzung der Gleichstellungsrechte und die Sanktionsmöglichkeiten enthalten sein sollen. Nun wurde das Papier am 25. Juni 2003 dem Büro des Herrn Vizekanzlers übermittelt. Der Gesetzesentwurf enthält ausgesprochen starke Instrumente zur behördlichen Durchsetzung der Gleichstellungsrechte; als Sanktionen sieht der Entwurf insbesondere die Möglichkeit eines materiellen als auch eines immateriellen Schadenersatzes, eines Anspruches auf Unterlassung der Diskriminierung oder Beendigung der Diskriminierung durch ein aktives Tun sowie das Recht auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu einer behindertendiskriminierenden Äußerung in den Medien vor. Als zuständige Behörden nennt der Entwurf in Anlehnung an das Verfahren in Mietrechtssachen nach § 39 ff des Mietrechtsgesetzes
Im Verfahren ist dabei auch ein Verbandsklagerecht und eine Beweismaßerleichterung vorgesehen. Für notwendige Sofortmaßnahmen enthält der Entwurf auch die Möglichkeit der Erlassung einer sogenannten "Einstweiligen Verfügung" seitens der Gerichte. Nun soll der Entwurf in einer Unterarbeitsgruppe der AG "Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz" eingehend diskutiert werden. Diese Themen wurden nun für die Arbeitsgruppe "Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz", im voll besetzten Abgeordnetensprechzimmer - ein Saal für etwa 100 Personen im Parlament - am 1. Juli 2003, eingehend diskutiert.Die Begrüßung
erfolgte durch Theresia Heidlmayr und sie eröffnete
mit einem Rückblick die Enquete:
Für einen politisch realistischen Entwurf sollen die im Plenum vortragenden Fachleute aus der Schweiz und aus Deutschland über die Eckpunkte ihrer Gleichstellungsforderungen und die Möglichkeiten der Umsetzung eines derartigen Gesetzes informieren! Unter der Moderation von Herrn Dr. Erwin Riss, Schriftsteller und Sprecher der Plattform Pflegegeld wurden folgende Impulsreferate gehalten: "Gleiche Rechte statt Mitleid"
Frau Dr. Bernadette Feuerstein,
Selbstbestimmets Leben, Initiative Wien: "Das Bonsai-Gesetz - Behindertengleichstellung in der Schweiz" Herr Dr. Peter
Wehrli, Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, Zürich: "Was bringt das deutsche Gleichstellungsgesetz den behinderten Menschen?" Herr Dr. Andreas
Jürgens, Landtagsabgeordneter Bündnis 90/Die Grünen, Hessen: In Deutschland
hat man sich zu einem "Verbandsklagerecht" durchgerungen, damit der einzelne
Kläger nicht gegen eine übermächtige Bundesverwaltungsstelle oder einen
großen Verkehrsunternehmer auftreten muss. Weiters wurde die Gebärdensprache,
wenn Bedarf ist, verpflichtend an Gerichten und ebenfalls die Gestaltung
barrierefreier Webseiten gesetzlich geregelt. Jedoch gibt es keine Beweislastumkehr,
die zum Beispiel im Österreichischen Konsumentenschutz-Gesetz verankert
ist, bzw. von der im Plenum vortragenden Frau Mag. Feuerstein für das
Österreichische Gleichstellungs-Gesetz gefordert wurde. Ebenfalls wurde
in Deutschland keine einzige Regelung für eine soziale Gleichstellung,
sei es in der Rehabilitation, im Gesundheitswesen usw., erreicht! Herr Dr. Gunther
Trübswasser, Landtagsabgeordneter Die Grünen, Oberösterreich: Wesentlich gestaltet sich die Frage der Beweisumkehr, wie sie im Konsumentenrecht verankert ist: "Nicht der Mensch mit Behinderung soll beweisen, dass sein Rechte eingeschränkt werden, sondern der Beschuldigte, bzw. das beschuldigte Unternehmen oder die beschuldigte Einrichtung". Gerade dieser Punkt führte dazu, dass die nichtösterreichischen Juristen aus eigener Erfahrung von der Beweisumkehr abrieten - besser sei die Beweisführung durch einem dem behinderten Menschen beigestellten Verband. Damit könnte am ehesten das Gesetz auch gegen Behörden - bei zum Beispiel Zugangsbarrieren - angewendet werden, bzw. im Parlament durchgesetzt werden. Weiters wurden alle sozialen Rechtsansprüche von behinderten Menschen aus diesem Geichstellungsgesetz ausgeklammert. Damit dieses Gesetz nicht gleich "Schiffbruch" erleidet, wie der deutsche Rechtsberater, aus Sicht der gesetzlichen Durchsetzungsmöglichkeiten in Deutschland, empfahl.
Abschließend wurde in die
Diskussion hineinreklamiert (Kremser), aufgrund einer Reihe von diskriminierenden
Beispielen, sollen unter anderem, im Hinblick auf das zukünftige "e-government"
in Österreich:
Weiters informierte HSM/Kremser über den mit der ÖAR ausgearbeiteten Entwurf einer Rehabilitationsversicherung und die unterschiedlichen Rehabilitationsleistungen bei verschiedenen Unfall-Kausalitäten. Mehr über die Rehabilitationsversicherung, hier anklicken Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Politik gewillt ist, dass auch für Menschen mit Behinderung der Artikel 7 der Bundesverfassung klagbares Recht wird.
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