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Interessensgemeinschaft
für behinderte, chronisch
kranke und alte Menschen
 

Das Gesundheitswesen, barrierefreie Arztpraxen:

Im Gegensatz zu "behindertengerecht" wird mit diesem Begriff neben RollstuhlfahrerInnen auch der Personenkreis mit anderen Behinderungen angesprochen, wie seh- oder hörbehinderte Menschen. Darüber hinaus fühlen sich aber auch ältere Menschen oder Eltern mit Kinderwägen angesprochen. Es kann mit diesem Begriff besser ausgedrückt werden, dass möglichst alle Anforderungen berücksichtigt werden sollen.

Die aktuelle Situation bei der Zugänglichkeit zu den verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens, und damit sind nur einmal die baulich-technischen Voraussetzungen gemeint, stellt sich dramatisch und der heutigen Zeit nicht würdig dar.

Im Raum Wien hat eine Erhebung ergeben, dass Krankenhäuser, Ambulatorien und Arztpraxen den Mindestanforderungen einer Barrierefreiheit nur teilweise bzw. überhaupt nicht entsprechen.

Es konnte zum Beispiel kein einziges Krankenhaus gefunden werden, das mit einem Blindenleitsystem ausgestattet ist. Gebärdensprache beherrschen nur ÄrztInnen in Gehörlosenambulanzen.

Auch die barrierefreie Arztpraxis, die allen Anforderungen gerecht wird, gibt es nicht. Die Ärztekammer für Wien bietet auf Ihrer Homepage eine Arztsuche nach bestimmten Suchkriterien an, unter anderem nach dem Suchbegriff "behindertengerecht". Gleichzeitig wird aber darauf hingewiesen, dass es sich um Eigenangaben der ÄrztInnen handelt, die von der Ärztekammer nicht überprüft wurden. Zumeist sind diese Angaben auf allgemeine Hinweise wie "rollstuhlgeeignet" oder "Aufzug vorhanden" eingeschränkt.Abgesehen von der unzureichenden Information für den Betroffenen sind diese Angaben wieder ein Hinweis dafür, dass Behinderung oft mit Bewegungsbeeinträchtigung gleichgesetzt wird und andere Formen der Behinderung unberücksichtigt bleiben.

Den besten Eindruck vermittelten bei der Erhebung die Gesundheitseinrichtungen der Wiener Gebietskrankenkasse. Wie dringend der Umsetzungsbedarf ist, zeigt sich daran, dass Zugänglichkeit im umfassenden Sinne jedoch sehr viel mehr bedeutet. Sie ist eine zentrale Voraussetzung für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und ihre gesellschaftliche Teilnahme.

Behindert sein oder behindert werden? "Behinderte wollen kein Mitleid, dachte der Jogger und hielt nicht an, um dem Rollstuhlfahrer die Tür aufzuhalten" Dieses Zitat der österreichischen Schriftstellerin Christine Nöstlinger verdeutlicht die schwierige Situation der Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft. Menschen mit Behinderung wollen kein Mitleid, sind aber derzeit auf die Hilfe anderer angewiesen. Es stellt sich die Frage, ob Menschen aufgrund Ihrer Behinderung im sogenannten Alltagsleben eingeschränkt sind oder weil sie aufgrund mangelnder behindertengerechter Einrichtungen behindert werden.

Die Grundproblematiken und Bedürfnisse der einzelnen Behindertengruppen lassen sich wie folgt darstellen:

Menschen mit Sehbehinderung, die sich in gewohnter Umgebung meist recht gut zurechtfinden, haben sehr oft Probleme, wenn sie diese verlassen müssen. Die Schwierigkeiten beginnen bereits im Eingangsbereich von verschiedenen öffentlichen bzw. Gesundheitseinrichtungen.

  • Beschilderungen von Arztpraxen oder anderen Einrichtungen sind oft in unzureichender Schriftgröße; sie sind nicht kontrastreich gestaltet und nicht immer in Augenhöhe montiert.
  • Beschriftungen bei Türklingeln oder Gegensprechanlagen sind oftmals kaum lesbar.
  • Durch unzureichend gekennzeichnete Treppenanfänge und Treppenenden besteht erhöhte Stolper- bzw. Sturzgefahr.
  • Beleuchtungen in Treppenhäusern oder Räumlichkeiten sind nicht ausreichend.
  • Glastüren sind von sehbehinderten Menschen kaum wahrnehmbar.
  • Aufzüge haben oftmals keine tastbaren Beschriftungen (Brailleschrift) oder Sprachausgabe für sehbehinderte und blinde Menschen.
  • Selten sind Routenmarkierungen durch unterschiedliche (spürbare) Belagstrukturen z.B. vor Trepppen, Eingängen, komplizierten Raumverhältnissen vorhanden.

Selbst in Krankenhäusern gibt es keine tastbaren Bodenleitsysteme und kaum einen Begleitservice für Personen mit Sehbehinderungen. Für blinde Menschen stellt sich diese Problematik noch viel schwieriger dar, weil sie auf tast- oder hörbare Informationen angewiesen sind. Des weiteren wird - durchaus auch unbeabsichtigt - auf die Notwendigkeit, einfache Vorgänge genau zu beschreiben, nicht eingegangen.

Hörbehinderte und gehörlose Menschen haben sehr oft Schwierigkeiten sich zu verständigen.
Die wichtigste Barrieren sind:

  • Terminvereinbarungen mittels Telefon sind meist nicht durchführbar. Faxgeräte sind aber nicht überall vorhanden.
  • Es gibt keine Induktionsschleifen im Wartebereich.
  • Auch in Krankenhäusern verfügen Ärzte und Pflegepersonal so gut wie nie über Kenntnisse in der Gebärdensprache. Ein vertrauliches Patienten-Arztgespräch ist daher kaum möglich.
  • Weiters stehen in öffentlichen Einrichtungen sowie in Gesundheitseinrichtung nur selten Gebärdendolmetscher zur Verfügung.
  • Oftmals ist die Beleuchtung in Räumlichkeiten unzureichend, um gehörlosen Menschen das Ablesen von den Lippen zu ermöglichen bzw. die Gebärdensprache eindeutig zu erkennen.
  • In Ambulatorien müssen gehörlose Menschen oft stundenlang warten, weil sie akustischen Aufforderungen nicht nachkommen können.

Für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer ist selbst die Bewältigung von Dingen des täglichen Lebens ohne fremde Hilfe eine Herausforderung. Eine Aufzählung sämtlicher Hindernisse, die für Menschen mit einer Bewegungsbeeinträchtigung zu überwinden sind, ist kaum durchführbar.
Nachfolgend sind die wichtigsten Barrieren exemplarisch festgehalten:

  • Die wohl schlimmste Hürde stellt, selbst für nur leicht Gehbehinderte, die Überwindung von Stufen dar. Noch dazu, wenn keine Handläufe vorhanden sind.
  • Mobile Rampen sind meistens zu steil und müssen erst angelegt werden. Rollstuhlfahrer sind daher auch hier auf fremde Hilfe angewiesen.
  • Auch Rolltreppen sind keine Alternative.
  • Die Breite von Gehsteigen und Gehwegen ist nicht immer ausreichend und die Befahrbarkeit mit Rollstühlen daher nicht möglich.
  • Gefährliche Längsgefälle und zu große Niveauunterschiede zwischen öffentlichen Verkehrsflächen und Eingangsbereichen stellen ebenfalls ein Problem dar.
  • Drehtüren sind für Rollstuhlfahrer ein fast unüberwindbares Hinderniss.
  • Viele Eingangstüren sind nicht ausreichend breit bzw. ist vor den Türen keine ausreichende Bewegungsfläche (zum Umkehren) vorhanden.
  • Selbst wenn in einem Gebäude ein Lift vorhanden ist, heißt das noch lange nicht, dass dieser behindertengerecht ist.

    Beispielsweise sind Stufen zu überwinden bevor man überhaupt zum Lift gelangt. In älteren Gebäuden gibt es Halbstöcke, in denen der Lift nicht hält. Das bedeutet, man kann sich entscheiden, ob man einen halben Stock hinauf oder hinunter "geht". Nicht alle Aufzüge verfügen über automatische Schiebetüren oder die Größe des Liftes und die Türbreite ist nicht ausreichend.

    Die Bedienungselemente sind zu hoch angebracht und für
  • Rollstuhlfahrer nicht erreichbar etc..
  • Richtungsänderungen in Gängen haben oft keinen ausreichenden Radius.
  • Hausglocken und Gegensprechanlagen, Öffner von Garagen und Schranken sind vom Rollstuhl aus schwer bzw. überhaupt nicht zu bedienen.
  • Nicht überall sind Behindertenparkplätze vorhanden bzw. liegen diese nicht immer in der Nähe eines behindertengerechten Einganges.

    Speziell in Gesundheitseinrichtungen, vor allem aber in den Ordinationen der niedergelassenen Ärzte stellt sich zusätzlich noch folgende Problematik:
  • Der Anmeldetresen bei der Sprechstundenhilfe ist für Rollstuhlfahrer aufgrund seiner Höhe oft nicht benützbar.
  • Sanitärräume sind meist zu klein, das Handwaschbecken ist zu hoch, es gibt keine Halte- und Stützgriffe, Türen sind oft nur nach innen zu öffnen.
  • Unzureichend große Umkleidekabinen ohne Sitzgelegenheit.
  • Nicht höhenverstellbare Geräte wie z.B. Röntgenapparate, Gynäkologenstühle, Untersuchungsliegen etc..
  • Selbst in Krankenhäusern ist die Absenkung von Betten auf eine geeignete Höhe nicht gewährleistet.

Wie schon erwähnt, wäre die Liste von Einschränkungen für bewegungsbeeinträchtige Personen praktisch unendlich zu ergänzen. Einige dieser angeführten Barrieren gelten natürlich auch für "nicht behinderte Menschen" z.B. Personen mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck, werdende Mütter und auch für Kinder.

Ein Großteil der bereits oben angeführten Hindernisse trifft auch für geistig und mehrfachbehinderte Menschen zu. Zusätzlich kommt hier auch noch die soziale Komponente zum tragen.

Anbei ein paar Beispiele:

  • Die meisten Leute sind im Umgang mit geistig Behinderten überfordert, es fehlt die Bereitschaft sich mit ihnen auseinanderzusetzen bzw. mit ihnen umzugehen.
  • Frauen mit geistiger Behinderung sind oft Opfer von sexueller Gewalt.
  • Für geistig Behinderte ist es kaum möglich, Arztbesuche oder ähnliches ohne
  • Begleitung eines Angehörigen vorzunehmen.

Sie werden von der Gesellschaft nicht als eigenständige Menschen betrachtet. Auch werden sie oftmals gezwungen, sich nur unter Vollnarkose behandeln zu lassen.

"Barrieren im Kopf"

Diese Barrieren im Kopf des sogenannten "Nichtbehinderten" drängen aber neben geistig und mehrfachbehinderten Menschen auch Personengruppen mit anderen Behinderungen an den Rand der Gesellschaft. Der Eindruck bei den Betroffenen, kein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft zu sein, wird dadurch verstärkt.

Für behinderte Frauen mit Kinderwunsch ergibt sich oft das Problem, nicht ernst genommen zu werden. Ihnen wird das Recht Kinder zu bekommen, von vornherein abgesprochen. Eine gute und ausreichende Beratung ist gerade in diesen Fällen unbedingt erforderlich. Auch sind die meisten Behinderungen nicht vererblich.

Für alle Menschen mit einer oder mehreren Behinderungen stellt sich neben den Schwierigkeiten der Zugänglichkeit zu Gesundheitseinrichtungen leider auch das Problem, dass Ärzte die Behandlung von Behinderten überhaupt ablehnen.

Obwohl bereits 1992 im Behindertenkonzept der österreichischen Bundesregierung festgeschrieben wurde "Das Leben behinderter Menschen soll sich möglichst wenig von dem nichtbehinderter Menschen unterscheiden" schaut die Realität noch anders aus.

Warum ist die barrierefreie Arztpraxis noch immer ein Problem?

Jeder von uns kann plötzlich in eine Situation kommen, wo schon zwei/drei Stufen eine unüberwindliche Barriere darstellen. Mit einer Krücke nach dem Schiunfall zum Röntgenarzt in den 2. Stock kann vielleicht noch - mit viel Schweiß - bewältigt werden.

Bewegt man sich mit einem Rollstuhl, sind gewisse Mindestvoraussetzungen nötig, um dorthin zu gelangen wo man hin will.

Was für nichtbehinderte Menschen in unserem Land selbstverständlich ist, nämlich die freie Arztwahl, ist für Menschen mit Behinderung gar nicht so selbstverständlich. Sie können sich ihre Ärzte meistens nicht nach Fachlichkeit und Sympathie aussuchen, sondern sie müssen sich schlicht und einfach danach entscheiden, welche Praxis für sie überhaupt einigermaßen erreichbar und zugänglich ist.

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist bemüht auf diese Problematik zu reagieren.

Auch die österreichische Sozialversicherung steht vor der Herausforderung, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und durchzusetzen und damit den barrierefreier Zugang zu Gesundheitseinrichtungen zu gewährleisten. Der Hauptverband widmet sich schon einige Zeit dem Thema. Eigene Einrichtungen der Sozialversicherungsträger werden zunehmend barrierefrei gestaltet, in verschiedenen Bundesländern gibt es entsprechende Initiativen auch für den Bereich der niedergelassenen Ärzte.

Die Krankenkassen haben sich - als festgeschriebenes Ziel ihrer Geschäftspolitik - dazu bekannt, dem barrierefreien Zugang zu Gesundheitseinrichtungen besonderes Augenmerk zu schenken. In Zukunft soll bei Neuabschluss von Verträgen mit Gesundheitsanbietern auf diese Kriterien geachtet werden. Barrierefreiheit nützt allen PatientInnen.

Die ÄrztInnen dokumentieren mit einer barrierefreien Praxis nicht nur ihre menschliche und soziale Einstellung, sondern auch ihr Bewusstsein für die Rechte Schwächerer." Für die, seit dem Jahr 2002 möglichen Gruppenpraxen wurden bereits aufgrund des gesetzlichen Auftrages Mindesterfordernisse für die Barrierefreiheit der Ordination zwischen Hauptverband und Österreichischer Ärztekammer ausverhandelt. Leider fehlt derzeit noch eine gesetzliche Regelung für Einzelpraxen.

Neben dem baulich barrierefreien Zugang zur Arztpraxis haben Menschen mit Behinderungen oft spezielle Bedürfnisse, welche eine besondere Praxisausstattung notwendig machen:

ZUGANG

1. BEHINDERTENPARKPLATZ
Behindertenparkplätze müssen gekennzeichnet sein und mind. 3,5 m breit sein.

2. STUFENLOSER ZUGANG ZUM HAUSEINGANG
Der Niveauunterschied darf nicht mehr als 3 cm betragen oder es muss eine Rampe mit Handläufen vorhanden sein.

3. DURCHGANGSBREITE DER HAUSEINGANGSTÜR
Die Hauseingangstür muss eine Durchgangsbreite von mind. 85 cm aufweisen. Eine allenfalls vorhandene Türschwelle darf max. 3 cm hoch sein.

4. STUFENLOSER ZUGANG ZU DEN PRAXISRÄUMLICHKEITEN
Der Weg im Haus bis zur Praxiseingangstür muss stufenlos zugänglich sein. Rampen müssen mit Handläufen versehen sein. Ein Aufzug muss folgende Merkmale aufweisen: Mindestmaß 140 x 110 cm, Lifttür mind. 80 cm breit.

5. PRAXISEINGANGSTÜR
Die Praxiseingangstür muss eine Durchgangsbreite von mind. 85 cm aufweisen. Eine allenfalls vorhandene Türschwelle darf max. 3 cm hoch sein.

6. TÜREN INNERHALB DER PRAXIS
Alle Türen innerhalb der für Patienten bestimmten Praxisräumlichkeiten müssen eine Mindestdurchgangsbreite von 80 cm aufweisen. Eine allenfalls vorhandene Türschwelle darf max. 3 cm hoch sein.

VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE BARRIEREFREIE ARZTPRAXIS

7. SANITÄRRAUM -- WC
Ein behindertengerechtes WC muss vorhanden sein. Das WC muss folgende Merkmale aufweisen: Nach außen zu öffnende und von außen entriegelbare Tür, freie unverstellte Bewegungsfläche mit einem Kreisdurchmesser von mind. 150 cm, Haltegriffe.

WICHTIG FÜR ROLLSTUHLFAHRER

8. BEDIENUNGSELEMENTE
Die Hausklingel/Türklingel/Gegensprechanlage und Liftfunktionstasten müssen für Rollstuhlfahrer erreichbar sein. Die Erreichbarkeit ist bei einer Höhe zwischen 85 und 130 cm gegeben.

WICHTIG FÜR SEHBEHINDERTE UND BLINDE MENSCHEN

9. SCHILDER UND HINWEISE
Schilder und Hinweise müssen deutlich lesbar in Augenhöhe angebracht sein. Unter Augenhöhe versteht man den Bereich zwischen 100 und 180 cm.

10. TAKTILE BESCHRIFTUNG
Die Beschriftungen der Hausklingel/Türklingel/Gegensprechanlage und der Liftbedienungselemente müssen zusätzlich tastbar (taktil) sein.

WICHTIG FÜR HÖRBEHINDERTE MENSCHEN

11. INDUKTIONSSCHLEIFE
Eine Induktionsschleife muss vorhanden sein. Induktionsschleife: Verstärker für Hörgeräte.

12.. KOMMUNIKATION
Mit den PatientInnen muss schriftlich - via e-Mail oder Fax - kommuniziert werden können.

 

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